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   VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05   

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VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05 (https://dejure.org/2006,6307)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 (https://dejure.org/2006,6307)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 2 S 1218/05 (https://dejure.org/2006,6307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Maßstab der Anzahl der aufgestellten Geräte; Verstoß gegen die Berufsfreiheit durch Erhebung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit; Besteuerung der Geräte mit ...

  • Judicialis

    KAG § 6 Abs. 3 (a.F.)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 6 Abs. 3 (a.F.)
    Steuer - Vergnügungssteuer, Spielgeräte, Maßstab, Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 64
  • DÖV 2007, 307
  • BWGZ 2006, 1001
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

    Unter diesen Voraussetzungen ist für die Vergnügungssteuer bisher der Maßstab der Stückzahl für zulässig gehalten worden (dazu das Urteil des Senats vom 14.12.2000 - 2 S 2618/99 - ferner BVerwG, Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und vom 13.5.2005, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Ungeachtet des Umstands, dass die Beklagte hierzu keine weitergehenden Tatsachen unterbreitet und entsprechende Feststellungen auch nicht getroffen hat, ist der "Manipulationseinwand" auch vom Bundesverwaltungsgericht als nicht durchgreifend eingeschätzt worden (dazu Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5.04 - a.a.O.; noch differenzierend hinsichtlich der "Ausdrucke" Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O.; vgl. ferner auch Wolff, a.a.O., S. 1244).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Ob eine als Vergnügungssteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG ist und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt wird, bestimmt sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, 91).

    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

    Diese Steuer beeinträchtigt die Freiheit der Berufswahl nur dann in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise, wenn sie ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach die Ausübung des Berufs des Spielhallenbetreibers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962 - 1 BvL 31/58, a.a.O. S. 101; BVerfG, Beschluss vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 29; Beschluss vom 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573, 575).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Berücksichtigt man, dass das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.12.2005 - 10 CN 1.05 - NVwZ 2006, 461) die Angaben von 9 Aufstellern mit 40 Geräten mit Gewinn an 20 Aufstellungsorten (Gaststätten) und mit 47 Geräten mit Gewinn in 5 Spielhallen (bei 82 Aufstellern mit 1.800 Spielgeräten mit Gewinn in Gaststätten und Spielhallen) als ausreichend angesehen hat, können vor allem mit Blick auf den Umstand, dass drei Spielorte aufgezeigt und knapp 1/5 der Spielgeräte erfasst sind, die Angaben dieses Aufstellers nach Auffassung des erkennenden Senats als ausreichend aussagekräftig angesehen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht von der Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs in solchen Fällen aus, in denen es an einer Aufzeichnungsmöglichkeit bei allen in Betracht kommenden Geräten fehlt (dazu Urteil vom 14.12.2005 -10 CN 1.05 - a.a.O.).

    Der Streitwert ist als Jahreswert festzusetzen (vgl. den BVerwG, Beschluss v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens trotz der Steuer zu wahren (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - NVwZ 2001, 1264, m.w.N.).

    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Eine andere rechtliche Beurteilung ist auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ökologischen Steuerreform (BVerfG, Urteil vom 20.4.2004 - 1 BvR 1748/99 u.a. - BVerfGE 110, 274) nicht geboten (dazu BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322 = KStZ 2005, 176).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist daher die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für die Ermächtigung zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung durch eine Gemeinde nicht zweifelhaft (so auch BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 8.04 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (dazu Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 8.04 - a.a.O., m.w.N.) hat die Grenze für die Schwankungsbreite der Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten bestimmt, bis zu der allenfalls der durch den Charakter der Aufwandsteuer geforderte lockere Bezug zwischen Stückzahlmaßstab und Vergnügungsaufwand als noch gewahrt angesehen werden kann.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Ungeachtet des Umstands, dass die Beklagte hierzu keine weitergehenden Tatsachen unterbreitet und entsprechende Feststellungen auch nicht getroffen hat, ist der "Manipulationseinwand" auch vom Bundesverwaltungsgericht als nicht durchgreifend eingeschätzt worden (dazu Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5.04 - a.a.O.; noch differenzierend hinsichtlich der "Ausdrucke" Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O.; vgl. ferner auch Wolff, a.a.O., S. 1244).

    Die Zulässigkeit einer pauschalen Erhebung der Spielgerätesteuer, die nicht an die konkret erzielten Umsätze anknüpft, wurde in der Rechtsprechung bisher aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sowie deshalb bejaht, weil die zuverlässige Erfassung des jeweiligen Vergnügungsaufwands der Spieler technisch noch nicht möglich war und der Stückzahlmaßstab in den entschiedenen Fällen in einer gewissen Beziehung zum Spielaufwand der Automatennutzer stand (vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

    Diese Steuer beeinträchtigt die Freiheit der Berufswahl nur dann in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise, wenn sie ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach die Ausübung des Berufs des Spielhallenbetreibers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962 - 1 BvL 31/58, a.a.O. S. 101; BVerfG, Beschluss vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 29; Beschluss vom 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573, 575).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Eine Verletzung des Rechts auf freie Berufswahl ist vielmehr nur anzunehmen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder - bei juristischen Personen - zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, dies also allenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181, 187; Beschluss vom 16.3.1971 -1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292, 314).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
    Zwar haben normativ auferlegte Geldleistungspflichten, wie sie hier in Rede stehen, durchaus eine berufsbezogene Richtung, denn sie stehen infolge ihrer Ausgestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs und weisen objektiv eine berufsregelnde Tendenz auf (vgl. zu alledem BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267, 302, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer,

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung folgt dem BVerwG weitgehend (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. August 2006 2 S 1218/05; des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 6. Februar 2006 25 K 6944/04 und 25 K 7576/04 und vom 7. April 2006 25 K 1327/05; des VG Lüneburg vom 16. März 2006 2 A 211/05 und 2 A 213/05; des VG Magdeburg vom 11. April 2006 5 A 14/06 und vom 18. Mai 2006 3 A 1/05; des Schleswig-Holsteinischen VG vom 12. Juli 2006 4 A 267/02; des VG Freiburg/Breisgau vom 15. November 2006 1 K 1937/05; des VG Oldenburg vom 30. November 2006 2 A 3383/03, alle bei juris; a.A. soweit ersichtlich nur Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29. Juni 2006 13 LC 450/04, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2006, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro.

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

    Allein die Streuung in zwei nebeneinander liegenden Betrieben desselben Betreibers kann - unabhängig von der Anzahl der Spielgeräte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.8.2006 - 2 S 1218/05) - noch einen statistisch unbeachtlichen Ausreißer darstellen.

    c) Soweit Geräte ohne Gewinnmöglichkeit betroffen sind, ist die Rechtmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs wohl ohne Weiteres zu bejahen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.12.2005 - 10 CN 1.05 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.8.2006 - 2 S 1218/05).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14

    Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Dieser Ansicht entspricht im Wesentlichen auch die Rechtsprechung der verwaltungsgerichtlichen Obergerichte, wenngleich mit unterschiedlichen Prozentzahlen für die noch tolerable Schwankungsbreite der Einspielergebnisse (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362, 372; VGH Bad-Württ., U. v. 24.08.2006 - 2 S 1218/05 -, BWGZ 2006, 1001, 1002 r. Sp.; Sächs.OVG, U. v. 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, GewArch.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Auch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtfertigende Manipulationsmöglichkeiten (s. hierzu Senatsurteil vom 24.08.2006 - 2 S 1218/05 - juris Rn. 37 ff.) sind weder bei sonstigem Entgelt noch bei Entgelt in Form des Wetteinsatzes substantiiert dargetan oder ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

  • VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06

    Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer;

  • VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05

    Beweislast bei Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte.

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